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Verbandsverfahren des Vereins für Konsumenteninformation - Prüfung Ihrer Ansprüche

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die WSK Bank geführt, das vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig entschieden wurde. Gegenstand des Verfahrens waren auch Klauseln, die Grundlage für die Verrechnung der Kreditbearbeitungsgebühr und diverser anderer Entgelte waren.

Der VKI und die WSK Bank AG haben sich nun in Bezug auf das Urteil auf eine Refundierungsaktion für Verbraucher und Verbraucherinnen geeinigt.

Wenn Ihr Kreditvertrag die von der Einigung umfassten Klauseln enthält, sind Sie teilnahmeberechtigt und können eine Rückerstattung beantragen.

Um teilzunehmen, melden Sie sich bitte bis spätestens 03.03.2026 über die Online-Antragsstrecke auf dieser Seite an. Ein Antrag per Post, E-Mail oder in der Filiale ist nicht möglich.

Nach Anmeldung über die Online-Antragsstrecke erhalten Sie innerhalb von zwölf Wochen den Refundierungsbetrag gutgeschrieben oder eine Information, warum keine Refundierung möglich ist.

Die Gutschrift erfolgt bei laufenden Krediten am Kreditkonto, bei beendeten Krediten auf Ihrem Girokonto.

Die Sicherheit Ihrer Daten liegt uns am Herzen! Damit Ihr Antrag auf sicherem Weg zu uns gelangen kann, ersuchen wir Sie Ihre E-Mail-Adresse einzugeben. Sie erhalten umgehend eine E-Mail mit Ihrem Zugang zu Ihrem Antragsformular.